
| 
| Schuldenberatung Online
Was den Firmen schon lange recht ist, ist den Privatleuten seit 1999 billig: Bei Zahlungsunfähigkeit können Sie Insolvenz anmelden. 2006 eröffneten deutsche Gerichte mehr als 150.000 Insolvenzverfahren. Seit Jahren werden hier zweistellige Wachstumszahlen erreicht. Ein trauriger Rekord. Doch nur die Hälfte der Verfahren richtet sich gegen Unternehmen und Selbständige, auch ehemalige, die an ihren Schulden knabbern. Alles andere sind Privatpersonen, die ihrer Schulden nicht mehr Herr werden. Wurde in 100 Jahren Konkursordnung in Deutschland ein Denken geprägt, das Schuldner als Menschen 2. Klasse ansieht und sie als Verlierer betitelt, so werden heute neue Ziele gesteckt: Sanierung, Neustart und Schuldbefreiung.
Gehören Sie auch zu den Menschen, die gerne eine Entschuldung durchziehen würden und nicht wissen, wie das geht? Dann erhalten Sie hier ein paar Informationen, die sicher für Sie wichtig sind, denn die Gläubiger dürfen nicht nach Lust und Laune walten. Auch SIE haben Rechte. Vielleicht sind Sie in 6 Jahren schon schuldenfrei. Eventuell brauchen Sie auch gar nichts mehr zu bezahlen?
Was sind eigentlich die Kriterien einer Überschuldung? Im Vertrauen auf das regelmäßige Einkommen wird in unserem Land gern vorfinanziert. Das ist kein Problem, wenn der Strom des Geldes nicht abbricht. Tauchen aber Lebenssituationen auf, die die Geldflut stoppen, werden die monatlichen Raten zum Horror. Plötzlich ist mehr zu zahlen, als eingenommen wird. Es beginnt mit der Bitte um Aufschub, der in der Regel drei Monate dauert. Die ausgefallenen Raten werden hinten angehängt, und der Kredit verlängert UND verteuert sich. Kommt das häufiger vor, wird es nicht bei einem Stirnrunzeln auf dem Gesicht des Bankangestellten bleiben. Es folgen Mahnungen, der Dispo wird gekündigt, die Scheckkarte eingezogen. Die Kündigung der Wohnung droht, und an der Tür parkt der Gerichtsvollzieher seinen Daumen auf der Klingel.
Zwar ließe sich durch Gespräche noch etwas abwenden, aber die derzeitige Situation erzeugt Frust und Angst und verändert das Denken. Der Schuldner sieht sich mit Ausweglosigkeit konfrontiert, und da ja nun sowieso alles Mist ist, hat er auch keinen Bock mehr zu zahlen. Er lässt es also bleiben und harrt der Dinge, die da kommen. Wenn also das monatliche Einkommen dauerhaft nicht ausreicht, die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, dann liegt eine Überschuldung vor, und ein Prozess kommt in Gang, der sich auf folgenden Stufen aufbaut.
Außergerichtliche Mahnung Der Gläubiger schickt eine Aufforderung zur Zahlung. Diese Mahnung ist ein Signal, dass etwas nicht stimmt und sollte nicht ignoriert werden. Hier kommt man noch glimpflich weg, wenn der ausstehende Betrag überwiesen wird. Geschieht das nicht, und der Schuldner hüllt sich in Schweigen, dann wird's teuer. Der Gläubiger darf nun nämlich Verzugszinsen verlangen, und zwar ohne weiteren Schadensnachweis 5 Prozentpunkte (%) über dem Basiszinssatz.
Inkassobüros Bleibt ein Schuldner von der Mahnung unbeeindruckt, wird gerne ein Inkassobüro verpflichtet, das sich um die Eintreibung der ausstehenden Verpflichtungen kümmert, was weitere Kosten verursacht. Allerdings müssen Gläubiger die Kosten der Beitreibung möglichst gering halten. Die ganz miesen dieser Sorte setzen auch schon mal unlautere Mittel ein, um einen Schuldner zu zermürben. Aber gegen miese Taktiken kann Anzeige erstattet werden. Auch die Schuldnerberatung vor Ort steht hilfreich zur Seite.
Der Mahnbescheid Wird auf die schriftliche Mahnung nicht reagiert oder ein gesetzter Zahlungstermin verstreicht, können Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen. Dieser verschickt das für den Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Gläubigers zuständige Amtsgericht. Dabei verlässt das Gericht sich auf die Angaben des Gläubigers und prüft nicht die Richtigkeit des Mahnbescheids. Spätestens jetzt sollte der Schuldner zahlen oder - wenn die Forderung unberechtigt ist - widersprechen.
Der Vollstreckungsbescheid Soweit kein Widerspruch erhoben wird, erlässt das Gericht auf Antrag der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht, die Forderung zwangsweise, z. B. mit Hilfe von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern oder durch Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber, einzufordern. Der Vollstreckungsbescheid wirkt also wie ein Gerichtsurteil und wird ebenfalls durch die Post oder durch Gerichtsvollzieher zugestellt.
Jetzt ist die Situation kritisch, aber es ist noch nicht zu spät, denn auch jetzt ist noch der Widerspruch möglich!
Die Zwangsvollstreckung Wenn Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben wollen, müssen sie über einen Vollstreckungstitel verfügen. Die häufigsten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind die Sachpfändung, die eidesstattliche Versicherung und die Forderungspfändung mit Zugriff auf Lohn oder Gehalt, Sozialleistungen, Bankguthaben, Kontogutschrift usw.
Die private Insolvenz als letzter Strohhalm Wenn keine Mittel zur Zahlung von Ausständen mehr zur Verfügung stehen, dann nützt auch keine Zwangsvollstreckung etwas. Der Gerichtsvollzieher darf eben nicht einfach mit Kuckucks bekleben, was ihm ins Auge fällt, und auch Gehälter dürfen auf keinen Fall bis auf den letzten Cent gepfändet werden.
Oft reicht das Einkommen eines Schuldners gerade noch so zum Leben. Nach aktuellen Schätzungen gehört jeder zehnte deutsche Haushalt zu jenen, die ihre Schuldenlast allein nicht mehr bewältigen können. Auch immer mehr junge Menschen häufen große Schulden, weil zum Beispiel das Handy keine Flatrate hat. Oft bleibt nur noch eine private Insolvenz, die es Privatleuten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht nach 6 Jahren praktisch schuldenfrei zu sein. Ein solches Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein dreistufiges Verfahren und besteht aus dem außergerichtlichen Einigungsversuch, dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und dem vereinfachten Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase.
Fragen Sie uns, wir helfen gerne weiter.
Diskutieren Sie über dieses Thema oder andere Finanzthemen im Finanzforum. Tauschen Sie sich dort mit anderen Mitgliedern z.B. über Probleme mit Banken, Anbietern oder bestimmte Produkte aus und diskutieren Sie Ihre Meinung.

Schuldenberatung: Schuldenberatung Online: Gehören Sie zu den Menschen, die eine Entschuldung durchziehen wollen und nicht wissen, wie das geht? Informationen zu Schuldensanierung, Neustart und Schuldbefreiung hier.
Tags: Schulden, Schuldenberatung, Entschuldung, Inkassobüro, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Gläubiger
Informationen:Impressum
| 
| 
|
|